Satzung
1. offizieller Bounce Fan Club „Addicted 2 BOUNCE“
§ 1 Name & Sitz
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Der Fanclub trägt den Namen „1. offizieller Bounce Fan Club „Addicted 2 BOUNCE“ “, Kurzform „Addicted 2
BOUNCE“.
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Die Gründung wurde am 17.04.2011 auf der Rückfahrt der Fanreise in die Schweiz beschlossen und am 18.06.2011 durch
die anwesenden Gründungsmitglieder bestätigt.
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Sitz des Fanclubs ist: Thomas Masuhr , c/o Addicted 2 BOUNCE, Remscheider Straße 2 , 42929 Wermelskirchen.
§ 2 Ziel und Zweck
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Freundschaftliche Pflege der Kontakte untereinander, zu anderen Fanclubs und die Repräsentation der Verbundenheit zu
BOUNCE Bon Jovi Tributeband .
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Gemeinsame Fahrten zu Konzerten von BOUNCE Bon Jovi Tributeband.
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Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen (Fanclubfeiern, etc).
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Herstellung von Kontakten zu anderen Fanclubs in Verbindung mit der Teilnahme an Fanclub-Treffen.
§ 3 Mitgliedschaft
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Die Mitgliedschaft im Fanclub „Addicted 2 BOUNCE“ muss schriftlich via Mitgliedsantrag beantragt werden. Dieser kann auch
online ausgefüllt werden. Es findet keine Abstimmung über das Zulassen oder Abweisen einer Mitgliedschaft statt.
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Bei minderjährigen Bewerben ist zur Aufnahme in den Fanclub das schriftliche Einverständnis eines
Erziehungsberechtigten erforderlich.
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Jedes Mitglied gibt mit seiner Aufnahme in den Fanclub das Einverständnis zur Weitergabe seines Namens und seiner
Anschrift in die Interne Datenbank des Vereins sowie die Aufnahme in eine Mailing-Liste.
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Mit der Unterschrift des Mitgliedsantrages wird automatisch die Satzung des Fanclubs anerkannt. Ein Beitritt ohne
Anerkennung der Satzung ist nicht möglich.
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Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
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Der Austritt hat schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erfolgen und bedarf keiner Angabe von Gründen. Eine erneute Aufnahme
wird durch den Vorstand entschieden und kann gegebenenfalls abgelehnt werden.
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Anträge auf Ausschluss eines Mitgliedes sind schriftlich an jedes Vorstandsmitglied zu richten und ausgiebig zu begründen.
Ein Mitglied kann nach Zustimmung des Vorstandes ausgeschlossen werden.
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Gründe für den Ausschluss bestehen unter anderem bei:
- Krawallhaftem Verhalten vor, während oder nach Veranstaltungen des Fanclubs
- Besitz von Waffen und/oder gefährlichen Gegenständen während einer Fanclubveranstaltung
- Mehrfach negativ auffälligem Verhalten, welches ein schlechtes Bild auf den Fanclub wirft
- Weitergabe von Club-Internen Informationen
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Bei der Beendung der Mitgliedschaft sind alle überlassenen Gegenstände zurückzugeben; Clubausweis, Clubband etc.
§ 4 Beiträge
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Die Mitgliedschaft ist zum Stand Juni 2011 kostenlos.
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Für die Änderung bzw. Festlegung einer Beitragshöhe ist eine Mitgliederversammlung nötig.
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Kosten für gemeinsam beschlossene Fanclubprojekte werden nach Absprache auf die Mitglieder umgelegt, oder durch
Spenden der Mitglieder finanziert.
§ 5 Vorstand
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Der Vorstand des Fanclubs besteht aus den Anwesenden der Gründungsversammlung, sowie dem Vorsitzende(r) und 2.
Vorsitzende(r). Er vertritt die Mitglieder nach außen und ist bestrebt, das Ansehen des Fanclubs in der Öffentlichkeit zu
wahren.
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2. Die Positionen des Vorstandes sind dauerhaft zu besetzen. Sollte ein Vorstandsmitglied sein Amt nicht mehr
ausführen können, tritt der Nachfolgende in dieses Amt ein. Es dürfen nur Mitglieder in den Vorstand gewählt werden,
die auch Mitglieder des Fanclubs sind.
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Weitere Personen können in den erweiterten Vorstand berufen werden.
§ 6 Stimmrecht
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Stimmberechtigt sind alle Mitglieder laut §3 ohne Berücksichtigung der Dauer der Zugehörigkeit oder der Funktion
innerhalb des Fanclubs.
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Beschlüsse werden wirksam, wenn die Hälfte der anwesenden Mitglieder ihre Zustimmung erteilt (einfache Mehrheit).
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Für den Ausschluss und die Tätigkeits-Zuweisung eines Mitgliedes, sowie Beitragssatz-änderungen gelten die
Angaben in dieser Satzung.
§ 7 Mitgliederversammlung
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Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal pro Jahr, in einem vorher ausgesuchten Ort statt. Der Termin wird
mindestens vier Wochen im Voraus jedem Mitglied mitgeteilt. Das Erscheinen eines Mitgliedes ist freiwillig, es wird
jedoch um Zu- bzw. Absage gebeten.
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Die Mitgliederversammlung sollen ohne Zwang in angenehmer Atmosphäre durchgeführt werden und den Kontakt
untereinander stärken.
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Eine rege Teilnahme ist wünschenswert.